Mit Wirkung ab 01. Mai 2016 erhöhen sich die Mindestlöhne wie folgt:
– Für ungelernte Arbeitskräfte: € 10,10 bundeseinheitlich
– Für gelernte Arbeitskräfte (Gesellen): € 13,10 West
Mit Wirkung ab 01. Mai 2016 erhöhen sich die Mindestlöhne wie folgt:
– Für ungelernte Arbeitskräfte: € 10,10 bundeseinheitlich
– Für gelernte Arbeitskräfte (Gesellen): € 13,10 West
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